- Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten.
- Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich.
- Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor.
- Erkrankten und gefährdeten Besucherinnen und Besuchern wird die Teilnahme nicht empfohlen. Sie werden gebeten, auf mediale Gottesdienste (Internet, Radio, Fernsehen) oder auf Hausandachten auszuweichen.
Teilnehmenden-Obergrenze
- Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der Erlöserkirche (500 qm, 250 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf 46 Personen begrenzt. Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden.
- Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet.
Abstandswahrung
- Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter.
- Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt.
- In der Erlöserkirche werden Sitzplätze durch Sitzkissen „versetzt“ markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen (dafür werden Bankreihen markiert).
- Die Anzahl der markierten Sitzplätze überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze. Die Emporen werden von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.
Hygiene
- Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten.
- Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit. Die Waschbecken in den Toiletten werden zugänglich gemacht.
- Türgriffe und Handläufe werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend quergelüftet.
- Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen.
Liturgie & Gesang
- Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. Bei Bedarf werden Texte zum Mitlesen auf Einweg-Zettel kopiert und in den Bänken bereitgelegt. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. Alternativ werden Texte zum Mitlesen auch über Beamer projiziert.
- Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen.
- Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht.
- Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt.
- Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt.
Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch.